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Wettbewerbsregeln für den Instagram-Wettbewerb: „Urlaubs-Zahnpflege mit ZENT®“

Wettbewerbsregeln für den Instagram-Wettbewerb

"Urlaubsmundhygiene mit ZENT®"


§1 Allgemeine Bestimmungen

Veranstalter des Wettbewerbs ist ZENT sp. z o.o., mit Sitz in ul. Sienkiewicza 1, 39-300 Mielec, Polen, NIP: 8172214665, REGON: 527891301, eingetragen unter KRS-Nummer: 0001090270 im 12. Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters in Rzeszów, mit einem Stammkapital von 5.000 PLN, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

Der Wettbewerb wird gemäß den in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Regeln und den geltenden Bestimmungen des polnischen Rechts durchgeführt.

Der Wettbewerb beginnt am 18. Dezember 2024 und endet am 20. Dezember 2024 um 13:00 Uhr polnischer Zeit.


§2 Teilnehmer und Wettbewerbsregeln

  1. Teilnahmevoraussetzungen

    • Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
    • Der Wettbewerb steht natürlichen Personen (Verbrauchern im Sinne von Artikel 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) offen, im Folgenden „Teilnehmer“ genannt, die:
      a) Diese Teilnahmebedingungen gelesen, akzeptiert und der Verarbeitung personenbezogener Daten für Wettbewerbszwecke durch Abgabe der Teilnahme zugestimmt haben.
      b) Mindestens 18 Jahre alt sein und volle Geschäftsfähigkeit besitzen.
      c) Eine Lieferadresse innerhalb Europas haben.
      d) Ein öffentliches Instagram-Konto/-Profil haben.
      e) Die Wettbewerbsaufgabe erfüllen.
  2. Nur Personen, die die Anforderungen in §2 Abs. 1 dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, dürfen teilnehmen.

  3. Mitarbeiter des Veranstalters, Dienstleister, die für den Veranstalter im Rahmen von zivilrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit der Organisation des Wettbewerbs tätig sind, sowie deren unmittelbare Familienangehörige (Ehepartner, Vorfahren, Nachkommen und Geschwister) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  4. Wettbewerbsaufgabe

  5. Nur Teilnehmer, die die Wettbewerbsaufgabe innerhalb des Wettbewerbszeitraums abschließen, sind teilnahmeberechtigt.

  6. Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Wettbewerb teilnehmen.

  7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Wettbewerbsaufgaben von Teilnehmern auszuschließen und zu ignorieren, die:

    • a) Im Namen Dritter statt für sich selbst handeln.
    • b) Gefälschte Konten/Profiles auf Instagram verwenden.
    • c) Gefälschte Konten/Profiles auf Instagram erstellen.
    • d) Die Nutzungsbedingungen von Instagram verletzen.
    • e) Inhalte in ihre Wettbewerbsaufgabe aufnehmen, die anstößig, pornografisch sind, Rassen-, ethnischen oder religiösen Hass fördern, soziale Gruppen diskriminieren, Persönlichkeitsrechte verletzen oder die Rechte Dritter oder des Veranstalters verletzen.

§3 Rechte an Wettbewerbsaufgaben

  1. Der Teilnehmer garantiert, dass die Wettbewerbsaufgabe keine Rechte oder Interessen des Veranstalters, Dritter, einschließlich Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzt.

  2. Der Teilnehmer erklärt, dass er über das ausschließliche, uneingeschränkte Urheberrecht an der Wettbewerbsaufgabe verfügt und dass diese frei von Ansprüchen Dritter ist und nicht zuvor veröffentlicht wurde.

  3. Gemäß Artikel 921 §3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erwirbt der Veranstalter mit der Preisverleihung eine nicht-exklusive Lizenz an der siegreichen Wettbewerbsaufgabe. Die Lizenz wird zeitlich und räumlich unbeschränkt erteilt und umfasst folgende Verwertungsbereiche:

    • Fixierung und Vervielfältigung mit jeglicher Technik, einschließlich Druck, Reprografie, magnetischer Aufzeichnung und digitaler Techniken.
    • Verbreitung des Originals oder von Kopien, einschließlich der Bereitstellung zur öffentlichen Aufführung, Ausstellung oder Übertragung sowie der Ermöglichung des öffentlichen Zugangs auf Abruf, einschließlich der Nutzung im Netzwerk.

§4 Preise und Auswahl der Gewinner

  1. Um den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wird der Veranstalter ein Wettbewerbskomitee ernennen, das für die Überwachung des Wettbewerbs, die Entscheidungsfindung, die Auslegung dieser Bedingungen und die Auswahl der Gewinner verantwortlich ist. Die Entscheidungen des Komitees sind endgültig.

  2. Nach Ende des Wettbewerbs bewertet das Komitee die Wettbewerbsaufgaben und wählt einen Gewinner basierend auf Originalität, Kreativität und Attraktivität aus.

  3. Preis:

    • ZENT™ Ultraschallreiniger.
  4. Preise sind gemäß Artikel 21, Absatz 1, Punkt 68 des polnischen PIT-Gesetzes von der Einkommensteuer befreit.

  5. Die Gewinner werden bis zum 21. Dezember 2024 über das Instagram-Profil des Veranstalters (@zentdentalcare) in der Beitragsbeschreibung und in den Instagram Stories bekannt gegeben.

  6. Gewinner erhalten außerdem eine private Nachricht auf Instagram, die sie über ihren Gewinn informiert.

  7. Um den Preis zu beanspruchen, müssen die Gewinner dem Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung folgende Informationen mitteilen: vollständiger Name, E-Mail-Adresse und Postanschrift in Polen.

  8. Wenn der Gewinner die erforderlichen Angaben nicht innerhalb der angegebenen Frist macht, wählt das Komitee einen Ersatzgewinner aus.

  9. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichtzustellung des Preises aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Gewinners.

  10. Jeder Preis wird auf Kosten des Veranstalters an die vom Gewinner angegebene Adresse innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der erforderlichen Angaben versandt.

  11. Preise können nicht an Dritte übertragen oder gegen Bargeld eingetauscht werden.


§5 Personenbezogene Daten

  1. Der Veranstalter ist der Verantwortliche für die im Wettbewerb erhobenen personenbezogenen Daten.
  2. Daten werden gemäß der DSGVO verarbeitet, um den Wettbewerb durchzuführen, Gewinner auszuwählen und mögliche Beschwerden zu bearbeiten.

§6 Beschwerden

Teilnehmer können schriftliche Beschwerden bezüglich des Wettbewerbs einreichen an Kontakt@zentcare.pl oder ZENT sp. z o.o., Sienkiewicza 1, 39-300 Mielec, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs.


§7 Schlussbestimmungen

  1. Diese Bedingungen treten am 18. Dezember 2024 in Kraft.
  2. Der Wettbewerb ist keine Werbelotterie im Sinne des polnischen Glücksspielgesetzes.
  3. Streitigkeiten werden einvernehmlich oder vor einem nach polnischem Recht zuständigen Gericht beigelegt.