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Wettbewerbsregeln auf Instagram mit dem Titel „Mundhygiene mit ZENT©“

 

§1 Allgemeine Bestimmungen
  1. Veranstalter des Wettbewerbs ist ZENT sp. z o.o. mit Sitz in ul. Sienkiewicza 1, 39-300 Mielec, NIP: 8172214665, REGON: 527891301, eingetragen unter der Nummer KRS: 0001090270 im XII. Wirtschaftsgericht des Landesgerichtsregisters der Stadt Rzeszów, Stammkapitalhöhe - 5.000 PLN, im Folgenden „Veranstalter“ genannt. 
  2. Der Wettbewerb wird nach den in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Regeln in Übereinstimmung mit den allgemein geltenden polnischen Rechtsvorschriften durchgeführt. 
  3. Der Wettbewerb beginnt am 7. September um 12:40 Uhr und endet am 15. September 2024 um 13:00 Uhr polnischer Zeit.  
§2. Teilnehmer und Wettbewerbsregeln
  1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und unentgeltlich.
  2. Am Wettbewerb kann eine natürliche Person (Verbraucher im Sinne von Art. 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) teilnehmen, die im Folgenden Teilnehmer genannt wird und die:
    1. hat die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelesen, akzeptiert und der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs durch Teilnahme am Wettbewerb zugestimmt; 
    2. ist volljährig und besitzt volle Geschäftsfähigkeit;
    3. mit Zustelladresse im Gebiet der Republik Polen, 
    4. verfügt über ein öffentliches Konto (Profil) im Instagram-Dienst, 
    5. führt die Wettbewerbsaufgabe aus. 
  3. Teilnehmer am Wettbewerb kann nur eine Person sein, die die in §2 Abs. 2 der Teilnahmebedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
  4. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Unternehmen und Mitarbeiter von Unternehmen, die dem Veranstalter auf Grundlage zivilrechtlicher Verträge bei der Organisation des Wettbewerbs Dienstleistungen erbringen, sowie die nächsten Familienangehörigen (Ehepartner, Vorfahren, Nachkommen und Geschwister) der genannten Personen.

  1. Um am Wettbewerb teilzunehmen, führt der Teilnehmer während der Wettbewerbsdauer die Wettbewerbsaufgabe aus. Die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe bedeutet das Veröffentlichen eines Kommentars als Antwort auf die Frage: „Was sind Ihre Methoden zur Pflege der Mundhygiene?“ unter dem Wettbewerbsbeitrag im Instagram-Dienst unter der URL: https://www.instagram.com/p/C_nOgHauAP-/?igsh=MXc1aW1ic3lrMWpmNQ==.
  2. Am Wettbewerb nehmen ausschließlich Teilnehmer teil, die die Wettbewerbsaufgabe während der Wettbewerbsdauer ausführen. 
  3. Der Teilnehmer kann nur 1 (in Worten: einmal) am Wettbewerb teilnehmen. 
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Wettbewerb eingereichte Wettbewerbsaufgaben, deren Autoren:   
a) handeln nicht in eigenem Namen, sondern durch Dritte, 
b) agieren mit fiktiven Konten/Profilen im Instagram-Dienst;
c) erstellen fiktive Konten/Profile im Instagram-Dienst; 
d) gegen die Nutzungsbedingungen des Instagram-Dienstes verstoßen.
e) im Wettbewerbsbeitrag Wörter verwendet haben, die allgemein als beleidigend gelten, pornografische Inhalte, Inhalte, die Hass aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion fördern oder soziale Gruppen diskriminieren, Persönlichkeitsrechte von Personen oder Dritten oder des Veranstalters verletzt haben.

§ 3 Rechte an den erstellten Wettbewerbsaufgaben
  1. Der Teilnehmer sichert zu, dass die erstellte Wettbewerbsaufgabe keine Rechte oder Interessen des Veranstalters, Dritter oder Dritter verletzt, insbesondere deren vermögensrechtliche und persönliche Urheberrechte sowie Persönlichkeitsrechte. 
  2. Der Teilnehmer erklärt, dass ihm an der erstellten Wettbewerbsaufgabe ausschließliche und uneingeschränkte Urheberrechte zustehen und dass die erstellte Wettbewerbsaufgabe nicht mit Rechten Dritter belastet ist und die Arbeit nicht zuvor veröffentlicht wurde. 
  3. Auf Grundlage von Art. 921 § 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs behält sich der Veranstalter mit der Übergabe des Preises den Erwerb einer nicht ausschließlichen Lizenz an der im Wettbewerb ausgezeichneten Wettbewerbsaufgabe ohne zeitliche und territoriale Beschränkungen vor, und der ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer (Gewinner) erteilt dem Veranstalter eine nicht ausschließliche Lizenz an der ausgezeichneten Wettbewerbsaufgabe für die folgenden Verwertungsbereiche: 
    1. im Bereich der Fixierung und Vervielfältigung des Werkes – Herstellung von Exemplaren des Werkes mit bestimmten Techniken, einschließlich Drucktechnik, Reprografie, magnetischer Aufzeichnung sowie digitaler Technik;
    2. im Bereich des Handels mit dem Original oder Exemplaren, auf denen das Werk festgehalten ist – Inverkehrbringen, Verleih oder Vermietung des Originals oder der Exemplare;
    3. im Bereich der Verbreitung des Werkes auf andere Weise als in Punkt b angegeben – öffentliche Aufführung, Ausstellung, Vorführung, Wiedergabe sowie Sendung und Wiederholung, ebenso wie die öffentliche Zugänglichmachung des Werkes derart, dass jeder an einem von ihm gewählten Ort und zu einer von ihm gewählten Zeit darauf zugreifen kann, einschließlich der Speicherung des Werkes im Computerspeicher sowie in Telekommunikations- und Informationsnetzen.
§4. Preise und Auswahl der Gewinner 
  1. Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung des Wettbewerbs wird der Veranstalter eine Einzelkommission, im Folgenden als Wettbewerbskommission bezeichnet, einsetzen. Zu den Aufgaben der Wettbewerbskommission gehört die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wettbewerbs, die Entscheidung in allen Angelegenheiten, die den Wettbewerb betreffen, einschließlich der Auslegung der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, sowie die Auswahl der Teilnehmer, denen Preise (im Folgenden: Gewinner) zuerkannt werden. Die Entscheidungen der Kommission sind endgültig, ohne dass dies das Recht des Teilnehmers auf Geltendmachung von Ansprüchen aus gesetzlichen Vorschriften beeinträchtigt.
  2. Nach Abschluss des Wettbewerbs bewertet die Wettbewerbskommission die von den Teilnehmern ausgeführten Wettbewerbsaufgaben und wählt unter den Teilnehmern einen Gewinner aus, der nach Ansicht der Wettbewerbskommission die Wettbewerbsaufgabe am attraktivsten, originellsten und kreativsten ausgeführt hat. 
  3. Den Gewinnern des Wettbewerbs werden folgende Preise zuerkannt:
Preis 1 - Pflegeset für Aufbissschienen bestehend aus: ZENT© Ultraschallreiniger und Curaprox Aligner Schaum Schutz und Remineralisierung für Aufbissschienen mit einem Gesamtwert von 408 PLN.

  1. Die Preise sind gemäß Art. 21 Abs. 1 Nr. 68 des PIT-Gesetzes von der Einkommensteuer befreit. 
  2. Die Kommission wird die Auswahl der Gewinner spätestens am 18. September 2024 abschließen.
  3. Die Gewinner des Wettbewerbs werden über den Erhalt des Preises informiert, indem eine Liste der Gewinner mit den Profilnamen (Konten) im Profil des Veranstalters auf Instagram @zentcare in der Story und in der Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags veröffentlicht wird, spätestens am 18. September 2024.
  4. Die Information über den Gewinn im Wettbewerb wird den Gewinnern in einer privaten Nachricht auf Instagram zugesandt.
  5. Bedingung für den Erhalt des Preises ist die Übermittlung der erforderlichen Daten durch den Gewinner an den Veranstalter innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Veranstalter die E-Mail an die Adresse gesendet hat kontakt@zentcare.pl Informationen, die für die Übergabe des Preises erforderlich sind, insbesondere: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse sowie Korrespondenzadresse im Gebiet der Republik Polen. 
  6. Falls der Gewinner die für die Übergabe des Preises erforderlichen Daten nicht fristgerecht und gemäß Absatz 7 oben übermittelt, wählt die Wettbewerbskommission einen weiteren Teilnehmer aus, der den jeweiligen Preis erhält.
  7. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichtübergabe des Preises an den Teilnehmer, wenn die Unmöglichkeit der Übergabe des Preises ausschließlich darauf zurückzuführen ist, dass der Teilnehmer die für die Zustellung des Preises erforderlichen Daten nicht angegeben hat oder falsche oder nicht den Bestimmungen entsprechende Daten angegeben hat.
  8. Jeder Preis wird einmalig vom Veranstalter an die vom Gewinner angegebene Adresse im Gebiet der Republik Polen innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag, an dem der Gewinner als Antwort auf die Benachrichtigung über den zugewiesenen Preis alle für den Versand des Preises erforderlichen Daten übermittelt hat, gesendet.
  9. Der Stifter der Preise ist der Veranstalter. 
  10. Der Gewinner darf die Rechte an dem zuerkannten Preis nicht auf Dritte übertragen. 
  11. Der Gewinner hat die Möglichkeit, auf das ihm zuerkannte Preisrecht zu verzichten, indem er dem Veranstalter eine entsprechende schriftliche Erklärung abgibt.
  12. Im Wettbewerb kann ein Preis nur einmal erhalten werden.
  13. Der Preis wird dem Teilnehmer auf Kosten des Veranstalters zugesandt. 
  14. Dem Teilnehmer steht kein Recht zu, die Umwandlung des Preises in einen Geldbetrag zu verlangen.


§5. Personenbezogene Daten
  1. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ist der Veranstalter. Der Kontakt mit dem Veranstalter ist schriftlich an die Korrespondenzadresse ZENT sp. z o.o., Sienkiewicza 1, 39-300 Mielec sowie per E-Mail möglich. kontakt@zentcare.pl
  2. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die Einwilligung der Teilnehmer zur Teilnahme am Wettbewerb, sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f, d.h. das berechtigte Interesse des Verantwortlichen, insbesondere im Bereich der Bearbeitung von Reklamationen und der Geltendmachung von Ansprüchen.
  3. Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden im Umfang und zum Zweck verarbeitet, der für die Durchführung des Wettbewerbs, die Ermittlung der Gewinner, die Bearbeitung eventueller Reklamationen sowie im Falle der Gewinner auch für die Benachrichtigung über die Preisvergabe und die Ausgabe des Preises erforderlich ist.
  4. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, stellt jedoch eine Voraussetzung für die Ausgabe der Preise an die Gewinner oder die Einreichung von Reklamationen im Bereich der Identifikations- und Adressdaten dar. 
  5. Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs gespeichert und nach dessen Beendigung bis zum Ablauf der Verjährungsfrist möglicher Ansprüche oder dem Erlöschen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, jedoch nicht länger als 5 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Wettbewerb durchgeführt wurde.
  6. Der Veranstalter erfüllt die Rechte der betroffenen Personen, d.h. das Recht auf Zugang zu den eigenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.
  7. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage einer Einwilligung hat der Teilnehmer das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei der Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor dem Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgte, nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung erfordert eine elektronische Mitteilung an die E-Mail-Adresse. kontakt@zentcare.pl
  8. Empfänger der Daten sind: Dienstleister für Hosting, Postdienste, Partner des Veranstalters im Rahmen von Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen, öffentliche Behörden auf Grundlage und im Rahmen des Gesetzes, insbesondere wie KAS, Strafverfolgungsbehörden. 
  9. Personenbezogene Daten werden nicht automatisch verarbeitet und keiner Profilbildung unterzogen. 
§ 6. Reklamationen
  1. Die Teilnehmer des Wettbewerbs haben das Recht, eine schriftliche Reklamation mit dem Vermerk „Reklamation: Wettbewerb Mundhygiene mit ZENT©“ an die E-Mail-Adresse kontakt@zentcare.pl oder an die Korrespondenzadresse des Veranstalters ZENT sp. z o.o., Sienkiewicza 1, 39-300 Mielec, einzureichen, die sich auf den Ablauf des Wettbewerbs während seiner Laufzeit sowie bis zu 14 Tage nach Beendigung des Wettbewerbs bezieht.
  2. Das Schreiben mit der Reklamation sollte den Vor- und Nachnamen des Teilnehmers sowie die Korrespondenzadresse angeben, an die die Antwort auf die Reklamation gesendet wird.
  3. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen auf die Reklamation mit einem Einschreiben an die in dem Reklamationsschreiben angegebene Adresse antworten.
  4. Eine negative Entscheidung des Veranstalters über die Reklamation des Teilnehmers schließt das Recht des Teilnehmers nicht aus, Ansprüche geltend zu machen, die ihm aufgrund allgemein geltender gesetzlicher Bestimmungen zustehen, einschließlich des Rechtswegs vor Gericht.

§7. Schlussbestimmungen und technische Informationen.
  1. Die Geschäftsbedingungen treten am 7. September 2024 in Kraft. 
  2. Der Wettbewerb ist keine Werbelotterie im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über Glücksspiele und Wetten vom 29.07.1992 (Amtsblatt 2004, Nr. 4, Pos. 27, mit späteren Änderungen) und unterliegt nicht den in diesem Gesetz und den dazu erlassenen Durchführungsverordnungen enthaltenen Regeln.
  3. Der Veranstalter des Wettbewerbs übernimmt keine Haftung für die Unmöglichkeit der Übermittlung der vom potenziellen Teilnehmer ausgeführten Wettbewerbsaufgabe aus Gründen, die ausschließlich auf Seiten des Teilnehmers liegen.
  4. Die Wettbewerbsregeln sind während der Laufzeit des Wettbewerbs über das öffentliche Telekommunikationsnetz Internet unter der URL: https://zentcare.pl/pages/regulamin-konkursu-na-instagramie-pod-nazwa-higiena-jamy-ustnej-z-zent%E2%84%A2 und am Sitz des Veranstalters zugänglich.
  5. Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs entstehen können, einvernehmlich zu klären. 
  6. Das zuständige Gericht für die Beilegung von Streitigkeiten ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Dieser Wettbewerb wird in keiner Weise von Instagram organisiert, gesponsert, durchgeführt oder unterstützt noch steht er in Verbindung mit Instagram. 
  8. Allein verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbs ist der Veranstalter, und die Teilnehmer stimmen der Freistellung des Instagram-Dienstes von jeglicher Haftung zu, die im Zusammenhang mit der Organisation des Wettbewerbs entstehen könnte.  
  9. Die Änderung der Geschäftsbedingungen erfordert die Veröffentlichung und die Information der Teilnehmer über die vom Veranstalter vorgenommenen Änderungen. Änderungen können ausschließlich aus Gründen der Anpassung der Geschäftsbedingungen an die geltenden gesetzlichen Vorschriften vorgenommen werden.