Teilnahmebedingungen des Instagram-Gewinnspiels „Mundhygiene mit ZENT™“
§1 Allgemeine Bestimmungen
- Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ZENT sp. mit Sitz in der Ul. Sienkiewicza 1, 39-300 Mielec NIP: 8172214665, REGON: 527891301, eingetragen unter der KRS-Nummer: 0001090270, in der 12. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters für die Hauptstadt Rzeszów, Stammkapital - 5.000 PLN, im Folgenden als der „Organisator“.
- Der Wettbewerb wird zu den in diesen Bestimmungen beschriebenen Bedingungen gemäß den allgemein geltenden Bestimmungen des polnischen Rechts durchgeführt.
- Der Wettbewerb beginnt am 7. September um 12:40 Uhr und endet am 15. September 2024 um 13:00 Uhr polnischer Zeit.
§2. Teilnehmer und Regeln des Wettbewerbs
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
- Eine natürliche Person (Verbraucher im Sinne von Artikel 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches), im Folgenden Teilnehmer genannt, die:
- hat diese Bestimmungen gelesen und deren Inhalt akzeptiert und der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs zugestimmt, indem er sich für die Teilnahme am Wettbewerb registriert hat;
- über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist;
- eine Lieferadresse im Hoheitsgebiet der Republik Polen haben,
- einen öffentlichen Account (Profil) auf Instagram hat,
- wird die Wettbewerbsaufgabe abschließen.
- Am Gewinnspiel darf nur eine Person teilnehmen, die die in §2 genannten Bedingungen erfüllt. Absatz 2 der Verordnung.
- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters und Unternehmen und Mitarbeiter von Unternehmen, die dem Veranstalter Dienstleistungen bei der Organisation des Wettbewerbs im Rahmen zivilrechtlicher Verträge erbringen, sowie Mitglieder der unmittelbaren Familie (Ehepartner, Vorfahren, Nachkommen und Geschwister) der oben genannten Personen Teilnahme am Wettbewerb.
- Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Teilnehmer während seiner Dauer die Wettbewerbsaufgabe erfüllen. Das Abschließen der Wettbewerbsaufgabe bedeutet, einen Kommentar unter dem auf Instagram unter der folgenden URL veröffentlichten Wettbewerbsbeitrag zu posten: https://www.instagram.com/p/C_nOgHauAP-/?igsh=MXc1aW1ic3lrMWpmNQ== als Antwort auf die Frage: „Was sind Wie achten Sie auf Ihre Mundhygiene?
- Nur Teilnehmer, die die Wettbewerbsaufgabe während des Wettbewerbs erfüllen, nehmen am Wettbewerb teil.
- Der Teilnehmer darf nur 1 (in Worten: einmal) Mal am Wettbewerb teilnehmen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, abgeschlossene Wettbewerbsaufgaben zu entfernen und nicht in den Wettbewerb aufzunehmen, deren Autoren:
a) sie nicht im eigenen Namen, sondern durch Dritte handeln,
b) von fiktiven Konten/Profilen auf Instagram aus agieren;
c) fiktive Konten/Profile auf Instagram erstellen;
d) gegen die Bestimmungen von Instagram verstoßen.
e) die im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe verwendeten Wörter, die allgemein als beleidigend, pornographisch, rassistisch, ethnisch und religiös hasserfüllt oder gesellschaftliche Gruppen diskriminierend angesehen werden, die Persönlichkeitsrechte von Personen oder Dritten oder dem Veranstalter verletzen.
§ 3 Rechte an abgeschlossenen Wettbewerbsaufgaben
- Der Teilnehmer stellt sicher, dass durch die abgeschlossene Wettbewerbsaufgabe keine Rechte oder Güter des Veranstalters, von Personen oder Dritten, insbesondere deren Eigentum und persönliche Urheber- und Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
- Der Teilnehmer erklärt, dass ihm an der fertiggestellten Wettbewerbsaufgabe das ausschließliche und unbeschränkte Urheberrecht zusteht und dass die fertiggestellte Wettbewerbsaufgabe nicht mit Rechten Dritter belastet ist und das Werk nicht bereits veröffentlicht wurde.
- Gemäß Art. Gemäß § 921 § 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches behält sich der Veranstalter das Recht vor, bei der Vergabe des Preises eine nicht ausschließliche Lizenz für die im Wettbewerb vergebene Wettbewerbsaufgabe ohne zeitliche und räumliche Begrenzung zu erwerben, und der ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer (Gewinner) gewährt dies Der Veranstalter erhält eine nicht ausschließliche Lizenz an der vergebenen Wettbewerbsaufgabe in den folgenden Nutzungsbereichen:
- im Bereich der Aufzeichnung und Reproduktion des Werks – Herstellung von Kopien des Werks unter Verwendung einer bestimmten Technik, einschließlich Druck-, Reprographie-, Magnetaufzeichnungs- und Digitaltechniken;
- im Rahmen des Handels mit dem Original oder den Kopien, auf denen das Werk aufgezeichnet wurde – Inverkehrbringen, Verleihen oder Vermieten des Originals oder der Kopien;
- im Rahmen der Verbreitung des Werks auf andere als der in Punkt b genannten Art und Weise – öffentliche Aufführung, Ausstellung, Zurschaustellung, Vervielfältigung, Ausstrahlung und Weiterverbreitung sowie öffentliche Zugänglichmachung des Werks in einer Weise, dass jeder Zugang dazu haben kann an einem Ort und zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl, einschließlich der Eingabe des Werks in den Computerspeicher sowie in Telekommunikations- und IT-Netzwerke.
§4. Preise und Auswahl der Gewinner
- Um die korrekte Durchführung des Wettbewerbs sicherzustellen, ernennt der Veranstalter eine Ein-Personen-Kommission, im Folgenden „Wettbewerbskommission“ genannt. Zu den Aufgaben des Wettbewerbsausschusses gehören die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wettbewerbs, die Entscheidungsfindung in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, einschließlich der Auslegung der Bestimmungen dieser Bestimmungen und die Auswahl der Teilnehmer, denen Preise verliehen werden (im Folgenden „.“) Gewinner). Die Entscheidungen der Kommission sind endgültig, was dem Teilnehmer nicht das Recht entzieht, Ansprüche aufgrund gesetzlicher Bestimmungen geltend zu machen.
- Nach Ende des Wettbewerbs bewertet das Wettbewerbskomitee die von den Teilnehmern erledigten Wettbewerbsaufgaben und wählt unter den Teilnehmern einen Gewinner aus, der nach Meinung des Wettbewerbskomitees die Wettbewerbsaufgabe auf die attraktivste, originellste und kreativste Weise erfüllen wird .
- Den Gewinnern des Wettbewerbs werden folgende Preise verliehen:
Preis 1 – ein Pflegeset für Aligner, bestehend aus: ZENT™ Ultraschallreiniger und Curaprox Aligner-Schutz- und Remineralisierungsschaum für Aligner im Gesamtwert von 408 PLN.
- Die Gewinne sind gemäß Art. 1 von der Einkommensteuer befreit. 21 Abschnitt 1 Punkt 68 des Einkommensteuergesetzes.
- Die Kommission wird die Auswahl der Gewinner spätestens am 18. September 2024 abschließen.
- Die Gewinner des Wettbewerbs werden über den Erhalt des Preises informiert, indem sie bis spätestens 18. September 2024 eine Liste der Gewinner unter Angabe der Namen ihrer Profile (Konten) auf dem Profil des Veranstalters auf Instagram @zentcare in der Story und Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags veröffentlichen .
- Informationen über den Gewinn des Wettbewerbs werden den Gewinnern in einer privaten Nachricht auf Instagram zugesandt.
- Voraussetzung für den Erhalt des Preises ist, dass der Gewinner innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Absendung durch den Veranstalter eine E-Mail an die folgende Adresse sendet: kontakt@zentcare.pl Informationen, die für die Zustellung des Preises erforderlich sind, insbesondere: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Korrespondenzadresse im Hoheitsgebiet der Republik Polen.
- Wenn der Gewinner es versäumt, innerhalb der im Abschnitt genannten Frist und Bedingungen einzureichen 7 oben die für die Übertragung des Preises erforderlichen Daten, wählt das Wettbewerbskomitee den nächsten Teilnehmer aus, der einen bestimmten Preis erhält.
- Der Veranstalter haftet nicht für die Nichtzustellung des Preises an den Teilnehmer, wenn die Unmöglichkeit der Zustellung des Preises ausschließlich darauf zurückzuführen ist, dass der Teilnehmer die für die Zustellung des Preises erforderlichen Daten nicht angegeben hat oder falsche oder inkonsistente Daten angegeben hat.
- Jeder Preis wird vom Veranstalter einmalig an die vom Gewinner angegebene Adresse im Hoheitsgebiet der Republik Polen innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Übermittlung der Informationen über den gewonnenen Preis durch den Gewinner sowie aller Daten, die den Versand des Preises ermöglichen, gesendet Preis.
- Der Stifter der Preise ist der Veranstalter.
- Der Gewinner darf die Rechte an dem verliehenen Preis nicht an Dritte übertragen.
- Der Gewinner kann durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter auf den Anspruch auf den ihm verliehenen Preis verzichten.
- Sie können den Preis nur einmal im Wettbewerb erhalten.
- Der Gewinn wird auf Kosten des Veranstalters an den Teilnehmer versandt.
- Ein Anspruch des Teilnehmers auf den Umtausch des Preises in einen Geldpreis besteht nicht.
§5. Persönliche Daten
- Der Administrator der persönlichen Daten der Teilnehmer ist der Veranstalter. Die Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter ist per Korrespondenz an die Korrespondenzadresse von ZENT sp z o.o., Sienkiewicza 1, 39-300 Mielec und an die E-Mail-Adresse möglich kontakt@zentcare.pl
- Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abschnitt 1 Buchstabe a DSGVO, Einwilligung der Teilnehmer zur Teilnahme am Gewinnspiel und Art. 6 Abschnitt 1 Buchstabe f, d. h. das berechtigte Interesse des Verwalters, insbesondere im Rahmen der Prüfung von Beschwerden und der Geltendmachung von Ansprüchen.
- Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden in dem Umfang und zu dem Zweck verarbeitet, der für die Durchführung des Wettbewerbs, die Auswahl der Gewinner, die Prüfung etwaiger Beschwerden und im Falle von Gewinnern auch für die Benachrichtigung über die Vergabe des Preises und die Vergabe des Preises erforderlich ist.
- Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, sie ist jedoch Voraussetzung für die Vergabe der Preise an die Gewinner oder die Einreichung einer Beschwerde bezüglich der Identifikations- und Adressdaten.
- Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt für die Dauer des Gewinnspiels, nach dessen Beendigung bis zum Ablauf der Verjährungsfrist etwaiger Ansprüche oder der sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Aufbewahrungspflicht, längstens jedoch 5 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem das Gewinnspiel stattfindet Der Wettbewerb fand statt.
- Der Veranstalter nimmt die Rechte der betroffenen Personen wahr, d. h. Zugriff auf den Inhalt ihrer Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung ihrer Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragung.
- Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage einer Einwilligung hat der Teilnehmer das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, und der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der Einwilligung vor ihrem Widerruf. Für den Widerruf der Einwilligung ist eine elektronische Mitteilung an die E-Mail-Adresse erforderlich kontakt@zentcare.pl
- Empfänger der Daten sind: Unternehmen, die Hosting-Dienste anbieten, Postdienste, Unternehmen, mit denen der Veranstalter im Rahmen von Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen zusammenarbeitet, öffentliche Behörden auf Grundlage und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die nationale Steuerverwaltung , Strafverfolgungsbehörden.
- Personenbezogene Daten werden nicht automatisch verarbeitet und unterliegen keinem Profiling.
§ 6. Beschwerden
- Den Teilnehmern des Wettbewerbs steht das Recht zu, eine schriftliche Beschwerde mit dem Vermerk „Beschwerde: Wettbewerb Mundhygiene mit ZENT™“ an die E-Mail-Adresse E-Mail kontakt@zentcare.pl oder die Postadresse des Veranstalters ZENT sp. z o.o., Sienkiewicza 1, 39-300 Mielec, im Zusammenhang mit dem Verlauf des Wettbewerbs während seiner Dauer sowie bis zu 14 Tage nach Abschluss des Wettbewerbs einzureichen.
- Im Schreiben mit der Beschwerde sind der Vor- und Nachname des Teilnehmers sowie die Korrespondenzadresse anzugeben, an die die Antwort auf die Beschwerde gesendet wird.
- Der Veranstalter übermittelt dem Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen eine Antwort auf die Beschwerde per Einschreiben an die im Beschwerdebrief angegebene Adresse.
- Eine negative Prüfung der Beschwerde des Teilnehmers durch den Veranstalter schließt das Recht des Teilnehmers, Ansprüche nach allgemein geltendem Recht, auch im Wege eines Gerichtsverfahrens, geltend zu machen, nicht aus.
§7. Schlussbestimmungen und technische Informationen.
- Die Verordnung tritt am 7. September 2024 in Kraft.
- Bei dem Gewinnspiel handelt es sich nicht um ein Gewinnspiel im Sinne des Art. 2 Abschnitt 1 Punkt 9 des Gesetzes über Spiele und Wetten vom 29. Juli 1992 (polnisches Gesetzblatt von 2004, Nr. 4, Punkt 27, in der geänderten Fassung) und unterliegt nicht den oben genannten Regeln. Gesetz und Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz.
- Der Wettbewerbsveranstalter ist nicht dafür verantwortlich, dass ein potenzieller Teilnehmer aus Gründen, die ausschließlich dem Teilnehmer zuzuschreiben sind, die abgeschlossene Wettbewerbsaufgabe nicht senden kann.
- Die Wettbewerbsordnung ist während des Wettbewerbs über das öffentliche Internet-IKT-Netzwerk unter der folgenden URL verfügbar: https://zentcare.pl/pages/regulamin-konkursu-na-instagramie-pod-nazwa-higiena-jamy-ustnej-z-zent % E2%84%A2 und im Büro des Veranstalters.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um etwaige Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs entstehen könnten, gütlich beizulegen.
- Für die Beilegung von Streitigkeiten ist das nach den gesetzlichen Bestimmungen örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig.
- Dieser Wettbewerb wird in keiner Weise von Instagram organisiert, gesponsert, verwaltet oder unterstützt und steht auch nicht mit Instagram in Verbindung.
- Die alleinige Verantwortung für die Durchführung des Wettbewerbs ist der Veranstalter, und die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, Instagram von jeglicher Haftung freizustellen, die im Zusammenhang mit der Organisation des Wettbewerbs entstehen könnte.
- Eine Änderung der Geschäftsordnung erfordert die Veröffentlichung und Information der Teilnehmer über die vom Veranstalter vorgenommenen Änderungen. Änderungen dürfen nur vorgenommen werden, um die Bestimmungen an die Standards des geltenden Rechts anzupassen.